Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine Einwilligung, mit der Internetnutzer das Speichern und Auslesen von Informationen (z.B. Cookies) auf ihren Geräten erlauben sollen, nur dann wirksam ist, wenn der Nutzer aktiv die Einwilligung erklärt.
Dagegen liegt keine wirksame Einwilligung vor, wenn Felder schon vorab angekreuzt sind oder die Einwilligung einfach wegen ?Weitersurfens? unterstellt wird (Urteil vom 1. Oktober 2019 (Az. C-673/17 ? Planet49 GmbH). weiter... |